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Allgemeine
Geschäfts­bedingungen

1. Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge, Leistungen und Angebote der loveto GmbH (nachfolgend „loveto“) gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
  2. Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, loveto stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
  3. Individuelle Vereinbarungen und projektbezogene Angebote haben Vorrang vor diesen AGB.

 

2. Vertragsgegenstand

  1. loveto erbringt Leistungen in den Bereichen Strategie, Beratung, Kommunikation, Branding, Design, Nachhaltigkeitskommunikation, Nachhaltigkeitsberichterstattung, ESG-/CSRD-Kommunikation, Content-Erstellung, digitale Medien, Webentwicklung, Fotografie, Video, Illustration sowie verwandte Kreativ- und Kommunikationsleistungen.
  2. Gegenstand des Vertrags ist die vereinbarte Leistung, nicht die Erzielung eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolgs.
  3. Beratungs-, Strategie- und Konzeptleistungen stellen geistige Leistungen dar und können unabhängig von einer späteren Umsetzung vergütungspflichtig sein.

 

3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber stellt alle zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Daten, Unterlagen und Freigaben rechtzeitig zur Verfügung.
  2. Verzögerungen, die durch verspätete Mitwirkung entstehen, verlängern vereinbarte Fristen entsprechend.
  3. Der Auftraggeber gewährleistet, dass bereitgestellte Inhalte, Daten, Bilder, Marken, Texte oder sonstige Materialien frei von Rechten Dritter genutzt werden dürfen.
  4. Für die sachliche, rechtliche und regulatorische Richtigkeit bereitgestellter Inhalte trägt ausschließlich der Auftraggeber die Verantwortung.

 

4. Einsatz von Dritten und digitalen Werkzeugen

  1. loveto ist berechtigt, zur Vertragserfüllung geeignete Subunternehmer, freie Mitarbeitende, technische Dienstleister sowie Software- und Cloud-Anbieter einzusetzen.
  2. Dies gilt insbesondere für Hosting-, Kollaborations-, Projektmanagement-, Analyse-, Design-, Übersetzungs-, Produktions- und KI-Dienstleistungen.
  3. Eine Offenlegung sämtlicher eingesetzter Werkzeuge oder Dienstleister ist nicht geschuldet, soweit keine gesetzlichen Verpflichtungen entgegenstehen.

 

5. Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI)

  1. loveto ist berechtigt, KI-gestützte Systeme und Anwendungen zur Unterstützung der Leistungserbringung einzusetzen.
  2. Dies umfasst insbesondere Recherche, Ideation, Textentwicklung, Übersetzungen, Datenanalyse, Bildgenerierung, Visualisierung, Konzeption sowie Prozessautomatisierungen.
  3. Die Verantwortung für die Auswahl, Prüfung und Qualität der finalen Arbeitsergebnisse verbleibt bei loveto.
  4. KI-generierte Inhalte können trotz sorgfältiger Prüfung sachliche Fehler enthalten oder Rechte Dritter berühren. Eine Garantie für vollständige Fehlerfreiheit oder Schutzrechtsfreiheit kann insoweit nicht übernommen werden.
  5. Soweit zur Vertragserfüllung erforderlich, dürfen projektbezogene Informationen unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Anforderungen in KI-Systemen verarbeitet werden.

 

6. Vergütung

  1. Sämtliche Angebote verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
  2. Leistungen werden nach Angebot, Pauschalhonorar oder tatsächlichem Aufwand vergütet.
  3. Nicht ausdrücklich vereinbarte Zusatzleistungen werden gesondert berechnet.
  4. Reisekosten, Fremdkosten, Produktionskosten, Lizenzkosten und sonstige projektbezogene Auslagen werden gesondert berechnet.
  5. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zur Zahlung fällig.

 

7. Änderungswünsche und Zusatzleistungen

  1. Änderungswünsche nach erfolgter Freigabe einer Projektphase gelten als Zusatzleistung.
  2. Leistungen, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, werden nach Aufwand oder auf Grundlage eines Nachtragsangebots vergütet.
  3. loveto ist berechtigt, Termine und Projektpläne entsprechend anzupassen.

 

8. Abnahme

  1. Soweit die Leistung abnahmefähig ist, hat der Auftraggeber diese unverzüglich zu prüfen.
  2. Die Leistung gilt als abgenommen, wenn nicht innerhalb von 7 Kalendertagen nach Übergabe wesentliche Mängel schriftlich angezeigt werden.
  3. Die Nutzung oder Veröffentlichung der Leistung gilt ebenfalls als Abnahme.

 

9. Nutzungsrechte

  1. Sämtliche Urheber-, Leistungsschutz- und sonstigen Schutzrechte verbleiben zunächst bei loveto.
  2. Nach vollständiger Bezahlung erhält der Auftraggeber die vertraglich vereinbarten Nutzungsrechte.
  3. Ohne ausdrückliche Vereinbarung wird ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht eingeräumt.
  4. Erweiterte Nutzungsrechte, Exklusivrechte, Bearbeitungsrechte oder zeitlich, räumlich oder inhaltlich unbegrenzte Nutzungen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
  5. Die Einräumung von Nutzungsrechten umfasst auch unter Einsatz von KI-Systemen erstellte Arbeitsergebnisse im jeweils rechtlich zulässigen Umfang.

 

10. Offene Arbeitsdateien

  1. Die Herausgabe von offenen Arbeitsdateien, Rohdaten oder Produktionsdaten ist nicht geschuldet.
  2. Dies gilt insbesondere für:
    • InDesign-Dateien
    • Illustrator-Dateien
    • Figma-Dateien
    • Entwicklungsumgebungen
    • Templates
    • Automationen
    • Prompt-Bibliotheken
    • KI-Workflows
    • Quelldateien
  3. Eine Herausgabe erfolgt nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung.

 

11. ESG-, CSRD- und Nachhaltigkeitskommunikation

  1. loveto erbringt Kommunikations-, Konzeptions-, Design- und Beratungsleistungen.
  2. Eine rechtliche, steuerliche, wirtschaftsprüferische oder regulatorische Beratung ist nicht Vertragsgegenstand.
  3. Die Verantwortung für die Vollständigkeit, Richtigkeit und regulatorische Konformität bereitgestellter ESG-, Nachhaltigkeits-, CSRD-, GRI- oder sonstiger Unternehmensdaten verbleibt beim Auftraggeber.
  4. loveto übernimmt keine Haftung für Entscheidungen Dritter auf Grundlage veröffentlichter Berichte oder Angaben des Auftraggebers.

 

12. Datenschutz und Vertraulichkeit

  1. Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen und Geschäftsgeheimnisse der jeweils anderen Partei geheim zu halten.
  2. Die Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
  3. Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften verarbeitet.
  4. Sofern erforderlich, schließen die Parteien eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO.

 

13. Referenznutzung

  1. loveto ist berechtigt, abgeschlossene Projekte nach deren Veröffentlichung als Referenz zu nutzen.
  2. Dies umfasst insbesondere:
    • Website
    • Social Media
    • Präsentationen
    • Wettbewerbe
    • Vorträge
    • Pitches
    • Agenturpublikationen
  3. Der Name, das Logo und öffentlich zugängliche Projektergebnisse dürfen zu diesem Zweck verwendet werden, sofern keine entgegenstehende schriftliche Vereinbarung besteht.

 

14. Gewährleistung

  1. Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 7 Tagen nach Übergabe schriftlich anzuzeigen.
  2. loveto erhält zunächst Gelegenheit zur Nachbesserung.
  3. Schlägt die Nachbesserung fehl, stehen dem Auftraggeber die gesetzlichen Rechte zu.

 

15. Haftung

  1. loveto haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
  2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet loveto nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
  3. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei Ansprüchen nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften.
  4. Für Datenverluste haftet loveto nur in Höhe des Wiederherstellungsaufwands, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Auftraggeber entstanden wäre.
  5. Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.

 

16. Präsentationen, Konzepte und Pitchleistungen

  1. Sämtliche von loveto im Rahmen von Angeboten, Pitches, Workshops, Präsentationen, Strategieprozessen oder Konzeptentwicklungen erarbeiteten Ideen, Entwürfe, Konzepte, Texte, Visualisierungen, Strategien, Namensvorschläge, Designs und sonstigen Arbeitsergebnisse bleiben Eigentum von loveto.
  2. Die Weitergabe von Präsentationen, Konzepten oder Arbeitsergebnissen an Dritte sowie deren Nutzung, Vervielfältigung, Bearbeitung oder Umsetzung ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von loveto nicht zulässig.
  3. Auch dann, wenn einzelne Vorschläge, Ideen oder Konzepte nicht urheberrechtlich geschützt sein sollten, dürfen diese ohne entsprechende Vereinbarung nicht wirtschaftlich genutzt oder umgesetzt werden.
  4. Mit der Vorstellung von Konzepten, Strategien oder kreativen Lösungen erfolgt keine Übertragung von Nutzungsrechten.
  5. Nutzungsrechte entstehen ausschließlich nach ausdrücklicher Vereinbarung und vollständiger Vergütung der jeweiligen Leistung.

 

17. Projektunterbrechung und Projektbeendigung

  1. Verzögert sich ein Projekt aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, um mehr als 30 Kalendertage, ist loveto berechtigt, bereits erbrachte Leistungen abzurechnen.
  2. Ruht ein Projekt länger als drei Monate, ist loveto berechtigt, das Projekt abzuschließen und sämtliche bis dahin erbrachten Leistungen sowie entstandene Fremdkosten abzurechnen.
  3. Nach einer Projektunterbrechung von mehr als drei Monaten besteht kein Anspruch auf Einhaltung ursprünglich vereinbarter Termine oder Ressourcenplanungen.
  4. Erforderliche Wiederanlauf-, Einarbeitungs- oder Aktualisierungsaufwände gelten als zusätzliche Leistungen und werden gesondert vergütet.
  5. Kündigt der Auftraggeber ein laufendes Projekt vorzeitig, sind die bis zum Zeitpunkt der Kündigung erbrachten Leistungen sowie bereits beauftragte Fremdleistungen vollständig zu vergüten.
  6. Darüber hinaus ist loveto berechtigt, den nachweislich entstandenen Aufwand für reservierte Kapazitäten, Projektplanung und bereits begonnene Leistungen in Rechnung zu stellen.

 

18. Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  2. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Berlin, soweit gesetzlich zulässig.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Stand: Juni 2026