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Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge, Leistungen und Angebote der loveto GmbH (nachfolgend „loveto“) gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
- Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, loveto stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
- Individuelle Vereinbarungen und projektbezogene Angebote haben Vorrang vor diesen AGB.
2. Vertragsgegenstand
- loveto erbringt Leistungen in den Bereichen Strategie, Beratung, Kommunikation, Branding, Design, Nachhaltigkeitskommunikation, Nachhaltigkeitsberichterstattung, ESG-/CSRD-Kommunikation, Content-Erstellung, digitale Medien, Webentwicklung, Fotografie, Video, Illustration sowie verwandte Kreativ- und Kommunikationsleistungen.
- Gegenstand des Vertrags ist die vereinbarte Leistung, nicht die Erzielung eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolgs.
- Beratungs-, Strategie- und Konzeptleistungen stellen geistige Leistungen dar und können unabhängig von einer späteren Umsetzung vergütungspflichtig sein.
3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
- Der Auftraggeber stellt alle zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Daten, Unterlagen und Freigaben rechtzeitig zur Verfügung.
- Verzögerungen, die durch verspätete Mitwirkung entstehen, verlängern vereinbarte Fristen entsprechend.
- Der Auftraggeber gewährleistet, dass bereitgestellte Inhalte, Daten, Bilder, Marken, Texte oder sonstige Materialien frei von Rechten Dritter genutzt werden dürfen.
- Für die sachliche, rechtliche und regulatorische Richtigkeit bereitgestellter Inhalte trägt ausschließlich der Auftraggeber die Verantwortung.
4. Einsatz von Dritten und digitalen Werkzeugen
- loveto ist berechtigt, zur Vertragserfüllung geeignete Subunternehmer, freie Mitarbeitende, technische Dienstleister sowie Software- und Cloud-Anbieter einzusetzen.
- Dies gilt insbesondere für Hosting-, Kollaborations-, Projektmanagement-, Analyse-, Design-, Übersetzungs-, Produktions- und KI-Dienstleistungen.
- Eine Offenlegung sämtlicher eingesetzter Werkzeuge oder Dienstleister ist nicht geschuldet, soweit keine gesetzlichen Verpflichtungen entgegenstehen.
5. Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI)
- loveto ist berechtigt, KI-gestützte Systeme und Anwendungen zur Unterstützung der Leistungserbringung einzusetzen.
- Dies umfasst insbesondere Recherche, Ideation, Textentwicklung, Übersetzungen, Datenanalyse, Bildgenerierung, Visualisierung, Konzeption sowie Prozessautomatisierungen.
- Die Verantwortung für die Auswahl, Prüfung und Qualität der finalen Arbeitsergebnisse verbleibt bei loveto.
- KI-generierte Inhalte können trotz sorgfältiger Prüfung sachliche Fehler enthalten oder Rechte Dritter berühren. Eine Garantie für vollständige Fehlerfreiheit oder Schutzrechtsfreiheit kann insoweit nicht übernommen werden.
- Soweit zur Vertragserfüllung erforderlich, dürfen projektbezogene Informationen unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Anforderungen in KI-Systemen verarbeitet werden.
6. Vergütung
- Sämtliche Angebote verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Leistungen werden nach Angebot, Pauschalhonorar oder tatsächlichem Aufwand vergütet.
- Nicht ausdrücklich vereinbarte Zusatzleistungen werden gesondert berechnet.
- Reisekosten, Fremdkosten, Produktionskosten, Lizenzkosten und sonstige projektbezogene Auslagen werden gesondert berechnet.
- Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zur Zahlung fällig.
7. Änderungswünsche und Zusatzleistungen
- Änderungswünsche nach erfolgter Freigabe einer Projektphase gelten als Zusatzleistung.
- Leistungen, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, werden nach Aufwand oder auf Grundlage eines Nachtragsangebots vergütet.
- loveto ist berechtigt, Termine und Projektpläne entsprechend anzupassen.
8. Abnahme
- Soweit die Leistung abnahmefähig ist, hat der Auftraggeber diese unverzüglich zu prüfen.
- Die Leistung gilt als abgenommen, wenn nicht innerhalb von 7 Kalendertagen nach Übergabe wesentliche Mängel schriftlich angezeigt werden.
- Die Nutzung oder Veröffentlichung der Leistung gilt ebenfalls als Abnahme.
9. Nutzungsrechte
- Sämtliche Urheber-, Leistungsschutz- und sonstigen Schutzrechte verbleiben zunächst bei loveto.
- Nach vollständiger Bezahlung erhält der Auftraggeber die vertraglich vereinbarten Nutzungsrechte.
- Ohne ausdrückliche Vereinbarung wird ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht eingeräumt.
- Erweiterte Nutzungsrechte, Exklusivrechte, Bearbeitungsrechte oder zeitlich, räumlich oder inhaltlich unbegrenzte Nutzungen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
- Die Einräumung von Nutzungsrechten umfasst auch unter Einsatz von KI-Systemen erstellte Arbeitsergebnisse im jeweils rechtlich zulässigen Umfang.
10. Offene Arbeitsdateien
- Die Herausgabe von offenen Arbeitsdateien, Rohdaten oder Produktionsdaten ist nicht geschuldet.
- Dies gilt insbesondere für:
- InDesign-Dateien
- Illustrator-Dateien
- Figma-Dateien
- Entwicklungsumgebungen
- Templates
- Automationen
- Prompt-Bibliotheken
- KI-Workflows
- Quelldateien
- Eine Herausgabe erfolgt nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung.
11. ESG-, CSRD- und Nachhaltigkeitskommunikation
- loveto erbringt Kommunikations-, Konzeptions-, Design- und Beratungsleistungen.
- Eine rechtliche, steuerliche, wirtschaftsprüferische oder regulatorische Beratung ist nicht Vertragsgegenstand.
- Die Verantwortung für die Vollständigkeit, Richtigkeit und regulatorische Konformität bereitgestellter ESG-, Nachhaltigkeits-, CSRD-, GRI- oder sonstiger Unternehmensdaten verbleibt beim Auftraggeber.
- loveto übernimmt keine Haftung für Entscheidungen Dritter auf Grundlage veröffentlichter Berichte oder Angaben des Auftraggebers.
12. Datenschutz und Vertraulichkeit
- Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen und Geschäftsgeheimnisse der jeweils anderen Partei geheim zu halten.
- Die Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
- Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften verarbeitet.
- Sofern erforderlich, schließen die Parteien eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO.
13. Referenznutzung
- loveto ist berechtigt, abgeschlossene Projekte nach deren Veröffentlichung als Referenz zu nutzen.
- Dies umfasst insbesondere:
- Website
- Social Media
- Präsentationen
- Wettbewerbe
- Vorträge
- Pitches
- Agenturpublikationen
- Der Name, das Logo und öffentlich zugängliche Projektergebnisse dürfen zu diesem Zweck verwendet werden, sofern keine entgegenstehende schriftliche Vereinbarung besteht.
14. Gewährleistung
- Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 7 Tagen nach Übergabe schriftlich anzuzeigen.
- loveto erhält zunächst Gelegenheit zur Nachbesserung.
- Schlägt die Nachbesserung fehl, stehen dem Auftraggeber die gesetzlichen Rechte zu.
15. Haftung
- loveto haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
- Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet loveto nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
- Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei Ansprüchen nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften.
- Für Datenverluste haftet loveto nur in Höhe des Wiederherstellungsaufwands, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Auftraggeber entstanden wäre.
- Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.
16. Präsentationen, Konzepte und Pitchleistungen
- Sämtliche von loveto im Rahmen von Angeboten, Pitches, Workshops, Präsentationen, Strategieprozessen oder Konzeptentwicklungen erarbeiteten Ideen, Entwürfe, Konzepte, Texte, Visualisierungen, Strategien, Namensvorschläge, Designs und sonstigen Arbeitsergebnisse bleiben Eigentum von loveto.
- Die Weitergabe von Präsentationen, Konzepten oder Arbeitsergebnissen an Dritte sowie deren Nutzung, Vervielfältigung, Bearbeitung oder Umsetzung ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von loveto nicht zulässig.
- Auch dann, wenn einzelne Vorschläge, Ideen oder Konzepte nicht urheberrechtlich geschützt sein sollten, dürfen diese ohne entsprechende Vereinbarung nicht wirtschaftlich genutzt oder umgesetzt werden.
- Mit der Vorstellung von Konzepten, Strategien oder kreativen Lösungen erfolgt keine Übertragung von Nutzungsrechten.
- Nutzungsrechte entstehen ausschließlich nach ausdrücklicher Vereinbarung und vollständiger Vergütung der jeweiligen Leistung.
17. Projektunterbrechung und Projektbeendigung
- Verzögert sich ein Projekt aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, um mehr als 30 Kalendertage, ist loveto berechtigt, bereits erbrachte Leistungen abzurechnen.
- Ruht ein Projekt länger als drei Monate, ist loveto berechtigt, das Projekt abzuschließen und sämtliche bis dahin erbrachten Leistungen sowie entstandene Fremdkosten abzurechnen.
- Nach einer Projektunterbrechung von mehr als drei Monaten besteht kein Anspruch auf Einhaltung ursprünglich vereinbarter Termine oder Ressourcenplanungen.
- Erforderliche Wiederanlauf-, Einarbeitungs- oder Aktualisierungsaufwände gelten als zusätzliche Leistungen und werden gesondert vergütet.
- Kündigt der Auftraggeber ein laufendes Projekt vorzeitig, sind die bis zum Zeitpunkt der Kündigung erbrachten Leistungen sowie bereits beauftragte Fremdleistungen vollständig zu vergüten.
- Darüber hinaus ist loveto berechtigt, den nachweislich entstandenen Aufwand für reservierte Kapazitäten, Projektplanung und bereits begonnene Leistungen in Rechnung zu stellen.
18. Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Berlin, soweit gesetzlich zulässig.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: Juni 2026